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Schulbegleitung

Wenn es allein nicht geht

Schulbegleitung erhalten Kinder und Jugendliche, die aufgrund einer persönlichen Beeinträchtigung im Schulalltag nicht allein zurechtkommen.

Die UN-Behindertenrechtskonvention legt seit 2016 fest, dass alle Menschen das gleiche Recht auf Teilhabe an Bildung haben. Kinder und Jugendliche mit und ohne Förderbedarf werden demnach gemeinsam unterrichtet.

Um Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf aufgrund verschiedener Entwicklungsbeeinträchtigungen (körperlich, geistig, psychisch oder sozial) die Chance an der Teilhabe am Unterricht zu ermöglichen, gibt es qualifizierte Schulbegleiter*innen, die in Einzelbetreuung Kinder und Jugendliche im schulischen Alltag unterstützen und individuell auf deren Bedürfnisse abgestimmt fördern.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit einer Tandem-Betreuung (1-zu-2-Begleitung), die den Anspruch auf Einzelleistung mit dem Bedürfnis nach sozialer Integration vermehrt zu vereinen versucht. Hierzu müssen alle Beteiligten (Schüler*in, Eltern, Schulbegleitung, Lehrer und Jugendamt) einverstanden sein, um ein solches Konzept durchzuführen.

Schulbegleitung ist eine Begleitung auf Zeit. Sie endet, wenn das Kind den Weg allein weitergehen kann. Das ist stets unser Ziel.

Gute Bildung ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Wer bereits als Kind im Zugang zu Bildung benachteiligt ist wird es auch als Erwachsener schwer haben, selbstbewusst seinen Platz in der Gesellschaft einzunehmen. Deshalb sollte jeder junge Mensch die Möglichkeit haben, erfolgreich am Schulunterricht teilzunehmen und seine Kompetenzen voll auszuschöpfen.

Wer bekommt Schulbegleitung?

Voraussetzung für die Bewilligung einer Leistung zur Schulbegleitung von den Jugend- und Sozialrathäusern ist eine ärztliche Diagnose. Hier wird zwischen zwei Arten von Beeinträchtigungen unterschieden, welche aber auch beide gleichzeitig auftreten können:

Emotional-soziale Beeinträchtigungen:

  • Manche Kinder können nicht gut lernen oder am Schul- und Unterrichtsgeschehen teilnehmen, obwohl sie kognitiv und körperlich dazu in der Lage wären. Diese Schüler*innen benötigen vor allem Begleitung bei der Vermittlung zwischen ihnen und der sozialen Umwelt (Zusammensein mit Mitschüler*innen, schulische Abläufe) und bei der eigenen Lernorganisation. Rechtliche Grundlage ist § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) des VIII. Sozialgesetzbuchs (Kinder- und Jugendhilfe).

Geistige und körperlich-motorische Beeinträchtigungen

  • Schülerinnen und Schüler, die Hilfe bei der Bewältigung kognitiver oder körperlicher Anforderungen benötigen, bekommen diese von einer Schulbegleitung. Zumeist sind dies Kinder, die eine diesbezügliche Behinderung haben und deshalb auf intellektuellem oder motorischem Gebiet eingeschränkt sind. Auch kranke Kinder, die eine regelmäßige medizinische Versorgung oder Pflege brauchen, gehören dazu. Rechtliche Grundlage ist § 54 (Leistungen der Eingliederungshilfe) des XII. Sozialgesetzbuchs (Sozialhilfe).

Was beinhaltet Schulbegleitung?

  • Individuelle Begleitung nach ihren Bedürfnissen und Voraussetzungen
    • Bearbeitung der schulischen Aufgaben
    • Eigene Lernorganisation
    • Beteiligung im Gruppengeschehen in der Klasse
    • Beteiligung bei Gruppenarbeiten
    • Kontaktaufnahme zu den Mitschüler*innen
    • Sinnvolles Verhalten in Stresssituationen
    • Erlernen von Kommunikationsregeln
    • Gestaltung der Pausen im Kontakt mit den Mitschüler*innen
    • Orientierung auf dem Schulgelände
    • Beim Essen, Tasche packen…
    • Auf dem Schulweg
    • Auf Klassenausflügen und Klassenfahrten
  • Ziele
    • Eigenständige Lernorganisation
    • Bildungserfolg
    • Soziale Integration
    • Größtmögliche Selbstständigkeit

Unsere Schulbegleiter*innen

  • Haben Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Werden sowohl vor ihrem Einsatz als auch während ihrer Tätigkeiten umfassend geschult und pädagogisch begleitet
  • Erhalten Unterstützung von unseren pädagogischen Mitarbeitern
  • Vermitteln zwischen Eltern, Lehrkräften und Schulen