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Kompass für Bildung

Gemeinsam Brücken bauen, Wege bahnen und Zukunft gestalten

Kompass für Bildung hat sich auf individuelle Begleitung von Kindern und Jugendlichen in den Schulen Frankfurts spezialisiert. Gemeinsam sind wir stark – damit Inklusion gelingen kann

Kompass für Bildung

Schon im Studium hatten wir den Wunsch, in der Kinder- und Jugendhilfe Fuß zu fassen. So gründeten wir unseren jungen Träger, um den Bereich der Schulbegleitung weiter voran zu bringen und das deutsche Schulsystem zu unterstützen, seinen Anforderungen wieder besser gerecht werden zu können. Wir setzen uns dafür ein, dass jeder junge Mensch die Chance bekommt, in die Schule zu gehen, in die er oder sie möchte!

Unsere Mission

Jedes Kind und Elternteil hat das Recht auf freien Zugang zu optimaler Bildung, Beratung, Information und Unterstützung durch Schule und Personal.

Unsere Vision

Unsere Vision ist es, das überlastete deutsche Schulsystem zu stärken und qualitativ hochwertige Bildung für alle Schüler sicherzustelle. Wir fordern bundesweit einheitliche Schulbegleiter-Regelungen, um jedem Kind professionelle Unterstützung zu bieten, und arbeiten dafür mit dem Fachverband Schulbegleitung e.V. und anderen Trägern zusammen.

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FAQ

Individuelle Unterstützung im Schulalltag für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn deren Teilhabe am Unterricht beeinträchtigt ist und diese ihn nicht allein bewältigen können.

Ist ein Kind oder Jugendliche*r aufgrund einer diagnostizierten … in seiner Teilhabe am schulischen Unterricht beeinträchtigt, so hat er/sie Anspruch auf eine Person, die den/die Leistungsberechtigte*n während dem Unterricht begleitet und unterstützt.

Ja.

Kinder, die Schwierigkeiten beim Lernen haben, bekommen besondere Unterstützen, da sie Anspruch auf sonderpädagogische Förderung haben.

Grundsätzlich kann jedes Kind und jede/r Jugendliche*r eine Schulbegleitung bekommen, allerdings wird diese nur unter bestimmten Voraussetzungen von den Jugend- oder Sozialämtern übernommen. Ansonsten müssen die Eltern die Kosten selbst tragen.

Voraussetzung für den Anspruch einer Leistung ist eine Diagnose vom Arzt, die bestätigt, dass das Kind/Jugendliche sonderpädagogischen Förderbedarf hat.

Ja, wenn vom Jugendamt bewilligt und von allen Seiten für nötig erachtet.

Voraussetzung für eine Tätigkeit in der Schulbegleitung in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Frankfurt ist mindestens eine 2-jährige Ausbildung zur Sozialassistenz oder ein pädagogisches Studium ab dem 4. Semester

Auch Erzieher und Heilerziehungspfleger mit abgeschlossenem Anerkennungsjahr sowie Sozialpädagogen und Lehrer mit abgeschlossenem Studium können als pädagogische Fachkräfte in der Schulbegleitung tätig sein.